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FAQ

Allgemeines zu Schubladenverträgen

▶ Was ist ein Schubladenvertrag?

Ein Schubladenvertrag ist ein Handyvertrag bei einem Provider, welcher meist von deren Vertriebspartnern angeboten wird. Diese Verträge haben meistens unattraktive Konditionen bei der Verwendung der SIM-Karten. Die Verträge haben bei dem Provider eine Grundgebühr und häufig hohe Kosten bei Gesprächen, SMS und Internetnutzung im Vergleich zu Prepaidanbietern. Wie der Name schon sagt, sind diese Verträge während der Vertragslaufzeit demzufolge was für die Schublade. Doch Vorsicht..., hin und wieder sollte man diese SIM-Karten unter Umständen wieder aus der Schublade zu holen. Weiteres in der folgenden FAQ.

▶ Wann gibt es Schubladenverträge?

Es gibt keinen bestimmten Zeitraum, wann es günstige Handyverträge mit Zugaben gibt. Hier muss man einfach aufpassen und die Augen offen halten und dann in diesem Moment zuschlagen. Diese, in meinen Augen Top-Verträge, gibt es dann auch nur für wenige Tage, teilweise je nach Kontingent auch nur einige Stunden. Ich werde hier in diesem Blog die besten Schubladenverträge vorstellen. Von daher empfehle ich Euch, diesen Blog zu abonnieren oder Euch in den Newsletter einzutragen. Ihr werdet dann innerhalb weniger Stunden informiert, sobald es wieder ein interessanten Schubladenvertrag gibt.

▶ Welche Zugaben gibt es bei Schubladenverträgen?

Das kann man so pauschal nicht sagen. Die meisten, so auch ich, schließen Schubladenverträge ab, weil sie ein neues Handy oder Smartphone haben wollen. Man sollte sich aber gleich von dem Gedanken verabschieden, topaktuelle Modelle ala Samsung Galaxy III oder Iphone 4S zum Nulltarif zu bekommen. Es kann zwar vorkommen, dass man ein aktuelles Dualcore-Handy zu einem Schubladenvertrag bekommt. Dann aber mit einer einmaligen Zuzahlung oder doch eine geringen monatlichen Grundgebühr. Bei meinen Schubladenverträgen habe ich beispielsweise folgende Dinge abgestaubt:
  • Handy Sony Ericson K800i + Motorola F3 → Damaliger Neupreis 180 € für K800i + 30 € F3
  • Spielekonsole Nintendo DSi+ Nokia Prepaid Handy → Damaliger Neupreis 170 € + 20 € Handywert
  • Bargeld im Wert von 160 Euro
  • Sony Ericson Neo V → Damaliger Neupreis 210 € (Zuzahlung über Grundgebühr 70 €)
  • Motorola Defy + → Damaliger Neupreis 210 € (Zuzahlung über Grundgebühr 70 €)
  • Motorola Razr → Damaliger Neupreis 380 € (Zuzahlung von 150 €)
Ihr seht, mit ein wenig Aufwand sind Gewinne zwischen 140 und 230 Euro drin.

▶ Was macht Schubladenverträge so attraktiv?

Wie gesagt, Schubladenverträge sind in der Regel mit einer monatlichen Grundgebühr und relativ hohen Nutzungsgebühren verbunden. Aus diesem Grund geben die Vertriebspartner nette Zugaben zu diesen Verträgen dazu. Meist sind das Smartphones der unteren bis mittleren Preisklasse, ggf. auch mit einem moderaten Zuzahlung. Jetzt könnt Ihr dagegen kommentieren, dass es bessere Tarife mit Smartphones gibt und das die Geräte mit der Grundgebühr subventioniert werden. Stimmt, wäre noch kein Grund, einen Schubladenvertrag abzuschließen. Der Clou bei einem Schubladenvertrag ist, dass meist die komplette Grundgebühr durch den Vertriebspartner, teilweise auch durch den Provider über die Mindestlaufzeit von zwei Jahren bezahlt wird. Somit bekommt Ihr rechnerisch ein neues Smartphone oder eine andere attraktive Zugabe für lau, für umsonst also. Zusammenfassend kann man sagen, Schubladenverträge lohnen sich immer dann, wenn die Zugabe (ein Smartphone, eine Spielekonsole, ein Fernseher etc.) mehr wert sind als die Summe der Grundgebühr, anzüglich der Erstattungen der Vertriebspartner oder Provider.

▶ Was ist eine Teilgenehmigung?

Hast Du mehrere Verträge bestellt aber nicht alle Verträge wurden vom Provider genehmigt, kannst Du leider nicht das gewünschte Angebot erhalten. Falls Du nur eine begrenzte Anzahl von Verträgen erhalten kannst, wird Dir ggf. automatisch ein sogenanntes „Teilgenehmigungs-Angebot“ zugesendet. Du kannst dann eines der Angebote wählen, welches Du ggf. erhalten könntest. 

▶ Warum wurde mein Antrag abgelehnt?

Das kann verschiedene Ursachen haben. Ich liste mal auf, was die bekanntesten sind:

  • Du bist jünger als 18 Jahre, bei Duo-Verträgen muss man sogar 21 Jahre alt sein.
  • Du hast negative Schufaeinträge (schlechte Zahlungsmoral).
  • Du bestellst sehr sehr viel im Internet, schickst es aber meist wieder zurück.
  • Du hast bereits zu viele Mobilfunkverträge.
  • Du bist Privatperson und hast mehr als 3 SIM-Karten bei einer Bestellung geordert.
  • Du hast bereits mehr als 4 SIM-Karten bei ein und demselben Handyvermittler bestellt. (2 Jahre Laufzeit beachten)
  • Du wohnst in einer "ungünstigen" Gegend, in deren Umfeld es viele Menschen mit negativen Schufaeinträgen gibt. Hier werden dann leider alle über einen Kamm geschoren. 
  • Du bist bei dem Provider schon mal negativ aufgefallen.
  • Du hast in der Vergangenheit viele Anfragen zur Kontoeröffnung oder Handyverträgen oder dergleichen gehabt.
  • Deine Einkommensverhältnisse passen nicht. (als Schüler ohne Job könnte es also ein Grund sein)

Was Du tun kannst um eventuell dennoch einen Handyvertrag zu bekommen, liest Du hier.

▶ An Schubladenverträgen ist nichts verdient. Warum gibt es dennoch solche Angebote?

Wie rechnen sich solche Angebote? Wer verdient hier noch was? Diese Fragen sind berechtigt und machten mich anfangs genaus so stutzig. Ich zitiere jetzt einfach mal einen Satz von einem Vertriebspartner "Durch messerscharfe Angebotskalkulation!" Der Vertriebspartner erhält pro Vertragsabschluss eine hohe Provision. Weil dieser Euch einen Großteil der Grundgebühr zahlt, könnt Ihr Euch in etwa vorstellen, wie hoch diese Provision ist. Schließlich verdient der Vertriebspartner immer noch was. Die Zugabe selbst sponsert dann meist der Provider. Das muss man sich ungefähr so vorstellen, dass man einen normalen Handyvertrag abschließt und dazu ein Handy für 1 € bekommt. Bei diesen special-Angeboten gibt es immer nur eine begrenzte Auswahl an Smartphones, so dass der Provider natürlich nicht den Ladenpreis zahlt. Trotzdem solltet Ihr den Ladenpreis als Vorgabe nehmen, da Ihr den natürlich zahlen müsstet, wenn Ihr Euch für so ein Model entscheiden würdet. Und wie verdient der Provider an der Sache? Im Jahr 2011 gab es ca. 120 Millionen Handyverträge. Bei 80 Mio Einwohnern ergibt das also 1,5 Verträge pro Nase, vom Baby bis zur Oma im Altenheim! Und, wieviel hast Du? Auch Prepaidkarten zählen nämlich als Handyvertrag. Trotzdem müssen die Provider weiter in dem gesättigten Markt verkaufen und neue Kunden gewinnen. Da müssen schon teilweise solche Verträge als Zugpferd herhalten. Und der Provider hofft natürlich darauf, dass die "Schubladenverträge" trotz der unmöglichen Konditionen genutzt werden und/oder dass Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Ab dann verdient der Provider nämlich richtig Asche.

▶ Warum werden Amazonpreise als Referenzpreise genannt?

Das hat einen einfachen Grund. Sicher ist Amazon nicht immer der günstigste Shop. Die Preise sind aber in der Regel immer mit die Besten und stellen so eine gute Referenz dar. Zum anderen muss man sagen, dass die meisten Produkte versandkostenfrei sind und Amazon mit den besten Service aller Shops bietet, gerade was das Kulanzverhalten betrifft. Was nützt also der billigste Shop mit schlechtem Service, der vielleicht kurzfristig den besten Preis bietet? Achten sollte man aber darauf, dass Amazon auch der Vertragspartner ist und nicht ein Händler bei Amazon Market.

Tipps & Tricks zu Schubladenverträgen

▶ Was kann ich tun, um trotzdem einen Mobilfunkvertrag zu bekommen?

Natürlich ärgert es einen, wenn man vermeintlich grundlos bei einem Vertrag abgelehnt wurde. Was Du trotzdem probieren kannst um solch ein günstiges Angebot zu bekommen, zähle ich Dir hier auf:

Versuche einen anderen Provider zu nehmen, sofern Du die Auswahl dazu hast. Nicht jeder Provider beurteilt einen Schufascore gleich.

Vielleicht gibt jemand aus Deiner Familie seinen guten Namen für Dich. Wenn derjenige zustimmt, schließe auf dessen Namen einen Vertrag ab. Als Konto für die Abbuchungen kannst Du natürlich Dein eigenes angeben. Von dem Provider wird nur der Antragsteller, nicht der Kontoinhaber geprüft. Sei Dir aber bewusst, dass der Antragsteller für alles bürgt, was Du mit dem Vertrag machst, ggf. auch dann, wenn die Grundgebühr von Deinem Konto nicht regelmäßig bezahlt wird. Außerdem bekommt Antragsteller einen Vermerk bei der Schufa, dass er einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat.

Sollte alles nichts bringen, wird Dir nichts anderes übrig bleiben und Du kannst nur einen Prepaidvertrag (z.B. von Netzclub) abschließen.

▶ Was mache ich nun mit den SIM-Karten?

Gute Frage, ab in die Schublade... Laughing Ich nutze sie dennoch hin und wieder. Z.B. sind oftmals ein paar Freiminuten pro Monat bei den Verträgen dabei. Warum sollte man die nicht nutzen? Obwohl ich daheim eine Telefonflat ins deutsche Festnetz habe, zahle ich doch sonst 20 cent pro Minute in Handynetze.  Und die 20-30 min pro Monat, welche ich mal ein Handy anrufen muss, sind dafür ideal. Man sollte aber die Uhr im Auge behalten, sonst wird's teuer. Außerdem gibt es immer wieder mal Situationen, bei der man ungern seine eigene Telefonnummer angeben möchte. (bspw. bei irgendwelchen Versandhäusern oder wenn man selber mal privat was übers Internet verkaufen möchte. Was liegt also näher, als diese SIM-Karten dafür zu verwenden? Nach 2 Jahren gibt es ja eh Neue. Money Mouth

▶ Soll ich mein normales Girokonto für den Schubladenvertrag nehmen?

Das ist sicher kein Problem. Ich bin trotzdem einen anderen Weg gegangen. Dazu nutze ich ein kostenloses Girokonto. Viele Girokonten sind nur dann kostenlos, wenn regelmäßig ein Guthaben eingeht, bspw. das Gehalt. Ich nutze daher das kostenlose DKB Cash Konto. Neben einem Girokonto gibt es noch eine kostenlose EC-Karte und eine VISA-Kreditkarte dazu. Ich zahle also einmalig 100 Euro auf dieses Girokonto ein, damit die erste Rechnung des Providers gedeckt ist. Alle Auszahlungen, also die Einmalzahlung oder die regelmäßige Überweisung der Grundgebühr durch die Vertriebspartner lasse ich über dieses Girokonto laufen. So behalte ich einen besseren Überblick über alle Zahlungsvorgänge. Dadurch, dass das Konto komplett kostenlos und online abrufbar ist, sehe ich dies als bessere Alternative zu meinem normalen Girokonto. Hier noch als Extra-Tipp: Guthaben auf dem Kreditkartenkonto verzinst sich außerdem mit 1,5 - 2 %.

Was zu beachten ist

▶ Wie wird die Grundgebühr der Verträge erstattet?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach Anbieter. Derzeit kenne ich vier Möglichkeiten:

  • Die Auszahlung erfolgt vom Vertriebspartner im Voraus als Komplettbetrag auf Euer Konto.
  • Der Vertriebspartner überweist Euch monatlich die komplette Grundgebühr, insgesamt 24 mal.
  • Der Provider gibt einen monatlichen "Rabatt" auf die Grundgebühr. Den Rest überweist Euch der Vertriebspartner entweder monatlich oder als Einmalbetrag.
  • Nur der Provider rabattiert die monatliche Grundgebühr.

▶ Was ist bei den Verträgen unbedingt zu tun?

Soll ein Schubladenvertrag für Euch wirklich kostenlos sein oder aber zumindest den zu erwartenden Gewinn bringen, dann solltet Ihr unbedingt die Hinweise des Vertriebspartners sowie das Kleingedruckte des Mobilfunkvertrages aufmerksam lesen. Darin steht u.a., in welchen Zeiträumen Ihr was machen müsst. Solltet Ihr nämlich irgendwelche Fristen versäumen, kann es teuer werden! Was genau gibt es jetzt für "Fallen"?

  • Erstattung der Anschlussgebühr von 25 - 30 € → Steht i.d.R. bei dem Anschreiben, was Ihr tun müsst. (Gutschein Anschlussgebührbefreiung) Meist sind es diese beiden Möglichkeiten:
    • Hier müsst Ihr eine SMS mit bestimmten Text an eine bestimmte Nummer innerhalb einer bestimmten Zeit nach Aktivierung der SIM-Karten versenden und zwar mit den neuen SIM. Nehmt Ihr ein altes oder billiges  Handy dazu, werden SMS meistens auf der SIM-Karte gespeichert. So habt Ihr ggf. einen Nachweis.
    • Es kann auch sein, dass Ihr mit der neuen SIM-Karte eine bestimmte Nummer anrufen müsst. Hier darf die Rufnummern nicht unterdrückt werden! Daran erkennt der Automat, dass die Nummer aktiviert wurde.
  • Kündigen von diversen Zusatzoptionen, welche Anfangs kostenlos sind und nachher monatlich kosten → Hier reicht i.d.R. eine Mail an den Provider, am besten auch nach Aktivierung der SIM-Karten. (Kündigunsformular Zusatzoptionen)
  • Regelmäßiges Nutzen der SIM-Karten → Nur wenn bei Nichtnutzung innerhalb von einem ¼ Jahr eine Gebühr fällig wird
  • Kündigen des Vertrages beim Provider → Ich empfehle hier die Kündigung ca. ein ½ Jahr nach Aktivierung per Mail und/oder Fax. Kommt innerhalb 2 Wochen keine Rückantwort, Kündigung per Einschreiben versenden. (Kündigungsformular Mobilfunkvertrag)
  • Zurückschicken der SIM-Karten nach Vertragsende → Nur wenn der Provider einen SIM-Kartenpfand erhebt. (steht im Kleingedruckten) Rücksendung per Einschreiben!
  • Monatliches Prüfen der Rechnung → Es kann ja vorkommen, dass bspw. Rabatte fehlen oder Posten berechnet werden, welche nicht gebucht wurden. Bei Unstimmigkeiten mit dem Provider in Verbindung setzen.

Macht Euch unbedingt Termine und vergesst nichts. Ein neues Smartphone eignet sich als Terminkalender sehr gut. Cool

▶ Wer sollte die Finger von Schubladenverträgen lassen?

Menschen, die viel vergessen, keine Termine einhalten können oder nicht in der Lage sind, sich zumindest Termine in einen Kalender einzutragen, sollten die Finger von solchen Verträgen lassen. Für Leute, welche den Aufwand scheuen, den ein Schubladenvertrag nun mal mit sich bringt, oder jene, die extrem skeptisch "Geschenken" gegenüberstehen, sollten ebenfalls keinen Schubladenvertrag abschließen. Außerdem sollten keine bzw. nur wenig negative Schufa-Einträge vorhanden sein, weil dann i.d.R. der Provider eh die Verträge ablehnen wird. Daher beachtet unbedingt meine FAQ. Wenn Ihr das alles beherzigt, sollte nichts schief gehen. Durch meine jahrelange Erfahrung mit Schubladenverträgen gebe ich Euch einen Leitfaden an die Hand.

▶ Für wen eignen sich Schubladenverträge?

Soll der Schubladenvertrag für Euch wirklich eine Ersparnis bringen und keine Kostenfalle sein, dann ist unbedingte Selbstdisziplin notwendig. Ein Schubladenvertrag ist mit ein wenig Aufwand verbunden. Ihr müsst Termine einhalten, Kündigungen schreiben und natürlich abschicken, die Verträge richtig lesen und eventuelle kritische Stellen markieren. Ihr solltet regelmäßig Eure Rechnungen prüfen und schauen, ob alle versprochenen Rückzahlungen (dazu zählt auch die Anschlussgebühr) wie angegeben bezahlt werden. Desweiteren solltet Ihr eine positive Bonität haben, welche über die Schufa geprüft wird und möglichst immer ein gedecktes Konto vorweisen können. Das heißt nicht, dass man reich sein muss oder keine Schulden haben darf. Ihr solltet nur regelmäßig Eure Rechnungen zahlen. Was Ihr alles beachten müsst, steht in den weiteren FAQ.

Wissenswertes zu Handy-Bundles

▶ Welche Handy-Bundles gibt es?

Handy-Bundles kann man mit einem Vertrag (Single-Vertrag) oder mit zwei Verträgen (Duo-Vertrag) abschließen. Bei Duoverträgen ist die Provision für die Vertragsvermittler höher, so dass auch die Zugabe hochwertiger ausfällt. 

Wählt man eine höherwertige Zugabe zu dem Handy-Bundle als die Provision ist. so muss man einen Aufpreis zahlen. (Bundle  mit Zuzahlung)

In der Regel gibt es von einer Zugabenkategorie mehrere Produkte. Teure und eben günstigere. Ihr solltet dann eben probieren, welches Bundle mit welcher Zugabe letztendlich die für Euch günstigere ist.

Zugaben sind bspw. hochwertige 3D-LED Fernseher, Kameras, iPads in verschiedenen Ausführungen, alle möglichen Smartphonemodelle, Navigationsgeräte, Notebooks und PC's und so weiter sowie Bargeld.

▶ Wer darf Handy-Bundles abschließen?

In aller erste Linie muss man monatlich den Handyvertrag bedienen, heißt, es sollte immer soviel Geld vorhanden sein, um die Grundgebühr bezahlen zu können. Das man mit der Grundgebühr einen Fernseher, Laptop oder ähnliches "finanzieren" steht ja auf einem anderen Blatt.

Ein Handy-Bundle mit nur einem Handyvertrag können alle, die älter als 18 Jahre sind, abschließen. Bei Duo-Verträgen muss man älter als 21 sein! 

Bitte beachtet, die Provider fragen immer bei der Schufa an. Hat man negative Einträge, weil mein bspw. seine Rechnungen unpünktlich zahlt, wird man garantiert abgelehnt. Ein Kredit aber ist kein negativer Eintrag, sofern man diesen immer pünktlich bedient. Und jeder Handyvertrag, den man abschließt, hat automatisch einen Schufaeintrag zu folge. Mein Rekord waren mal 6 Verträge. Mehr werden aber bei Einzelpersonenen nicht genehmigt.

▶ Was gibt es bei Handy-Bundles zu beachten?

Das hängt in aller erste Linie davon ab, für welchen Vertrag Ihr Euch entscheidet. Hochwertige, nutzbare, meist auch teure Tarife haben i.d.R. keine versteckten Optionen oder Fallstricke. Diese sind dann zu handhaben, wie jeder andere normale Vertrag.

Bei den vermeintlich günstigen Tarifen, die eigentlich ein Fall für die Schublade wäre, gelten die selben Regeln wie bei Schubladenverträgen. Hier sollte man darauf achten, ob eine Mindestnutzung pro Monat oder Tag anfällt, welche auch berechnet wird, wenn man den Tarif eben nicht nutzt. Desweiteren kann es sein, dass Testoptionen wie Rechnungschecker, Multimedipack oder eine Internetflat T@ke-away Flat 24 - Try&Buy hinzugebucht werden. Diese kann man nicht einfach abwählen sondern muss diese explizit kündigen. Geht i.d.R. aber per Mail oder Anruf/Fax. Downloadformular gibt es hier. Sollte das vergessen werden, zahlt Ihr definitiv drauf!

Wie immer, sind Handyverträge nach 2 Jahren zu kündigen, gerade wenn man diese zur Finanzierung her nimmt. Hier ein Kündigungsformular für Euch.

▶ Für wen lohnen sich Handy-Bundles?

Handy-Bundles lohnen sich für Leute, welche

  • Bargeld benötigen für eine Anschaffung
  • gerne einen der angebotenen Zugaben haben möchten und diesen mit dem Vertrag finanzieren wollen
  • den Vertrag auch benutzen (hier aber darauf achten, dass es sich um einen Vertrag handelt, der das eigene Nutzungsverhalten abdeckt, also dementsprechende Flats oder Inklusiveleistungen beinhaltet)
  • einen unattraktiven Vertrag steuerlich absetzen können (bspw. Gewerbetreibende)

3 thoughts on “FAQ”

  1. Ralph sagt:
    26. September 2013 bei 12:28

    hallo
    können Sie sagen ob die Mobilfone bei dem Vertrag:Talkline Vodafone direct power 60 6,95€ Duo Branding und Simlock Frei sind?
    So dass ich diese Handys mit einer anderen Karte nutzen kann?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Heiko sagt:
      26. September 2013 bei 12:39

      SIM-lock frei immer. Heißt, geht mitjeder anderen Karte. Branding kann sein, wenn dem so ist, steht es aber da.

      Antworten
  2. emil sagt:
    3. November 2014 bei 13:49

    frage:
    welche netze stehen mir zur verfügung ist es nur o2

    Antworten

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